ÖKOLOGISCHE MENSCHENRECHTE

Für eine dritte Generation ökologischer Menschenrechte und globale Schutzrechte der Planetin

Dass die Menschen in den sogenannten entwickelten Industrieländern ein Übermaß an Bioressourcen verbrauchen und die planetaren Ökosysteme um ein Vielfaches stärker belasten, als diese „tragen“ können, ist unbestritten. Die Menschen in der EU und konkret in Österreich leben auf Kosten anderer Kulturen, zukünftiger Generationen und der Stabilität der Ökosphäre, sie leben „ökologisch auf Pump“.

Weil dies allgemein anerkannt ist, wurden zahlreiche ordnungspolitische, anreizpolitische und Bewusstseinsbildungsmaßnahmen ergriffen: Kyoto-Klimaschutzprotokoll, Emissions-Zertifikatehandel, Ökosteuern, Förderprogramme für erneuerbare Energien, Energieeffizienz und biologische Landwirtschaft, ökologische Produktkennzeichnungen, Bildungsoffensive für nachhaltige Entwicklung. Das Problem: Alle Maßnahmen zusammen greifen nicht. Die globalen Treibhausgasemissionen sind seit dem „Kyoto-Basisjahr“ 1990 von 30,7 Milliarden Tonnen CO2-Äquivalenten bis 2011 auf 43,4 Milliarden Tonnen kontinuierlich angestiegen.

Folglich sind Lösungen gefragt, die stärker wirken. Eine möglicherweise effektive Lösung könnte darin bestehen, die Inanspruchnahme von Bioressourcen in ein Menschenrecht zu verwandeln, das gleichermaßen garantiert wie begrenzt ist, weil es sich gleichzeitig um Schutzrechte der Planetin vor Überlastung handelt. Zwei globale Politikziele könnten mit einer Maßnahme umgesetzt werden.

Pro-Kopf-Verbrauchsrechte

Der genaue Vorschlag sieht folgendermaßen aus: Die Planetin schenkt der Menschheit jährlich ein bestimmtes (riesiges) Kontingent an Bioressourcen: saubere Luft, Wasser, Holz, Bodenschätze, Artenvielfalt und Ökosystemleistungen wie zum Beispiel die Regulierung von Klima, Temperatur, Schädlingen und Krankheiten. Dasjenige Maß, das die Menschheit davon verbrauchen kann, ohne die Funktionsweise der planetaren Ökosysteme zu beeinträchtigen, wurde berechnet und als „global nachhaltiger ökologischer Fußabdruck“ in Fläche, CO2-Äquivalente oder Joule umgerechnet. Das hier vorgeschlagene „ökologische Menschenrecht“ könnte sich auf dasjenige Maß an Naturverbrauch beziehen, das zur Deckung menschlicher Grundbedürfnisse nötig ist. Um das zu ermitteln, könnte die zweite Generation von Menschenrechten herangezogen werden: die sozialen und kulturellen Menschenrechte – und eine ökologisch schonende Weise ihrer Befriedigung könnte berechnet werden. Liegt das ermittelte Maß unterhalb des global nachhaltigen Fußabdrucks, ergibt sich sogar noch ein „Überschusspotenzial“ für möglichen Mehrverbrauch. Läge das sich ergebende individuelle Verbrauchsrecht in der Summe aller Menschen oberhalb des global nachhaltigen Fußabdrucks, müssten schonendere Wege gefunden werden, um die Grundbedürfnisse aller Menschen zu befriedigen. (Alternativ dazu müsste sich die Menschheit auf eine geringere Zahl von Menschen einigen, zumal sonst schon die alleinige Existenz so vieler Menschen die Verletzung ihrer bisherigen Grundrechte bedeutete.)

Noch dürfte aber die Einsicht Gandhis gelten, dass die Erde zwar nicht genug für jedes Menschen Gier, aber genug für jedes Menschen Bedürfnisse hat – und sogar noch etwas mehr: Bei der ökologisch schonendsten Form der Befriedigung der Grundbedürfnisse ergäbe sich derzeit noch ein gewisses Überschusspotenzial. Dieses hat die Oxfam-Expertin Kate Raworth inspiriert, den „ökologischen Doughnut“ zu entwickeln: Der Doughnut symbolisiert den globalen Ressourcenverbrauch der Menschheit. Seine äußere Grenze ist das maximale Angebot der Planetin für alle Menschen im Rahmen nachhaltiger Entwicklung: die „grüne Grenze“. Der innere „rote Doughnutring“ ist dasjenige Maß an Bioressourcen, das für die Befriedigung der Grundbedürfnisse aller derzeit lebenden Menschen mindestens nötig ist. Aufgabe einer nachhaltigen globalen Ökonomie ist es zunächst, den Ressourcenverbrauch der Menschheit innerhalb dieser beiden Begrenzungslinien – der sozialen und der ökologischen – zu halten. Damit wären sowohl die ökologischen Mindestverbrauchsrechte aller Menschen befriedigbar als auch die ökologischen Schutzrechte der Planetin. Die Weltwirtschaft könnte gleichermaßen sozial gerecht wie ökologisch nachhaltig sein.

Verteilungsfrage lösen

Nun kommt es auf die operative Umsetzung und dabei ganz entscheidend auf die Verteilung der zur Verfügung stehenden Ressourcen an. Die gegenwärtige Lösung, die Verteilungsfrage den Märkten und damit der Kaufkraft der einzelnen Menschen zu überlassen, führt zur radikalen Ungleichheit im ökologischen Konsum, oder, aus der Sicht von Grundrechten gesprochen, zu einer radikalen Ungleichverteilung ökologischer Menschenrechte. Bei bereits verbrieften Menschenrechten würden wir einen solchen Zustand nicht hinnehmen: Wären Wahlrechte nach Kaufkraft verteilt, könnten sich MillionärInnen und MilliardärInnen die Mehrheit der Stimmrechte aneignen, für die Ärmsten wäre das Wahlrecht so gut wie unerschwinglich.

Deshalb wird hier für den Rechte-Ansatz plädiert. Dieser ist in seiner Essenz liberal. Denn in liberalen Demokratien haben alle Menschen die gleichen Rechte. Was sie damit anstellen, ist Teil ihrer Freiheit. Das gilt beispielsweise auch für das Wahlrecht: Jede Person hat eine Stimme, doch wofür sie diese einsetzt, ist ihre ganz persönliche Entscheidung. Analog wäre es mit den ökologischen Verbrauchsrechten: Alle Menschen haben dasselbe ökologische Verbrauchsrecht. Wie sie es einsetzen, welchen konkreten Lebensstil sie wählen, obliegt ihrer freien Entscheidung. Damit wäre der Vorschlag auch von jedem Verdacht einer „Ökodiktatur“ befreit und könnte von allen sich als liberal verstehenden Menschen als in Übereinstimmung mit ihren Grundprinzipien angenommen und mitgetragen werden.

Umsetzung: ökologisches Konto

Der entscheidende Schritt ist nun die mögliche Umsetzung. Hier hilft vielleicht eine weitere Analogie: Es war eine menschliche Kulturleistung, eine Unzahl von Produkten und Dienstleistungen mit einem finanziellen Preis zu versehen und sie via Kreditkarten erwerbbar zu machen. Wenn die Kreditkarte leer ist, sind keine weiteren Käufe möglich. Analog könnte man alle auf Märkten gehandelte Produkte und Dienstleistungen um einen ökologischen Preis ergänzen: den ökologischen Fußabdruck in Fläche, CO2-Äquivalenten oder Joule. Jährlich erhält jeder Mensch das Verbrauchsrecht aufgebucht – die Karte selbst und das Betriebssystem wären ein globales öffentliches Gut. Bei jedem Einkauf wird der ökologische Verbrauch abgebucht. Verbraucht jemand den jährlichen Kredit vor Ablauf des Jahres, ist nur noch der Kauf von Grundnahrungsmitteln, das Zahlen der Miete u. ä. möglich („ökologisches Hartz IV“). Sollten in einigen Ländern geografische oder andere Besonderheiten einen etwas höheren oder niedrigeren Grundverbrauch erforderlich machen/ermöglichen, könnten die Pro-Kopf-Kontingente je Land leicht voneinander abweichen. Eine 10-jährige Übergangsfrist könnte die Karte schonend einführen, zunächst nur als Informationssystem.

Eine Ausbaustufe könnte darin bestehen, dass das Überschusspotenzial, also der mögliche Mehrverbrauch über dem sozialen Limit, ebenso auf alle Menschen gleich verteilt und als handelbares Kontingent aufgebucht wird. Dadurch könnten ärmere Menschen, denen die finanziellen Mittel fehlen, ihr ökologisches Verbrauchsrecht auszuschöpfen, den Überschuss an vermögende Personen verkaufen: eine Win-win-Situation. Oder das Überschusskontingent könnte an internationale Organisationen oder nationale Kontingente für besondere Bedarfe vergeben werden, z. B. internationale Flugreisen für VertreterInnen bestimmter Organisationen. Auch eine Kombination dieser Ausbaustufen ist denkbar.

Schließlich könnte eine Ethische Handelszone errichtet werden: Freihandel zwischen jenen Staaten, die bei dieser Initiative zur Umsetzung ökologischer Menschenrechte und planetarer Schutzrechte mitmachen. Dagegen progressive Zollaufschläge für Produkte und Dienstleistungen aus Ländern, die nicht kooperieren – ansteigend zum durchschnittlichen Mehrverbrauch über der „grünen Grenze“: oberhalb derer die ökologischen und damit auch andere Grundrechte von Menschen in der Gegenwart und der Zukunft systematisch verletzt werden.

Christian Felber ist freier Publizist und Buchautor und Lektor an der Wirtschaftsuniversität Wien. Er ist Mitbegründer von Attac Österreich und initiierte die Gemeinwohl-Ökonomie-Bewegung und das Projekt Bank für Gemeinwohl.

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