GEWERKSCHAFTEN UND BEDINGUNGSLOSES GRUNDEINKOMMEN – EIN WIDERSPRUCH?

Im Rahmen der 8. internationalen Woche des Grundeinkommens fand am 19.09.2015 im Burgkino in Wien eine Podiumsdiskussion zum bedingungslosen Grundeinkommen (BGE) statt. Neben nationalen und internationalen VertreterInnen des BGE waren auch zwei Gewerkschaftsveretreter zugegen, die die teilweise unterschiedliche Sicht von Gewerkschaften zum BGE diskutierten.

„Vielleicht müssen wir als Gewerkschaft unser Ziel der Vollbeschäftigung neu definieren. Vielleicht müssen wir sagen: Vollbeschäftigung ist nicht, dass jeder einer entlohnten Erwerbsarbeit nachgeht, sondern Vollbeschäftigung ist, dass jeder in dieser Welt so leben kann, wie er es gerne hat“, so Kurt Regotz, Zentralsekretär der SYNA, der zweitstärksten Gewerkschaft in der Schweiz.

Die SYNA, ein Zusammenschluss christlicher Gewerkschaften, unterstützt aktiv die Volksinitiative für ein bedingungsloses Grundeinkommen in der Schweiz, zu dem 2016 eine Volksabstimmung stattfinden wird. SYNA, die sich der christlich-sozialen Ethik verbunden sieht, unterstütze das BGE aus der Überzeugung heraus, dass die Wirtschaft für die Menschen da sein solle und nicht umgekehrt. Mit dieser Position vertrete die SYNA jedoch nicht die Mehrheit der Gewerkschaften in der Schweiz.

Mehr Verteilungsgerechtigkeit und kürzere Arbeitszeiten statt BGE

Welche Einwände Gewerkschaften gegen ein BGE hegen, wird deutlich, als David Mum, Leiter der Grundlagenabteilung der Gewerkschaft GPA-djp in Österreich, das Podium betritt. Im Gegensatz zu den Schweizer KollegInnen hätte das BGE in der Arbeit der österreichischen Gewerkschaften bisher kaum eine Rolle gespielt. Für Mum stellt das BGE nicht die passende Antwort auf die derzeitigen gesellschaftlichen Herausforderungen dar, aber es werfe die richtigen Fragen auf. Aus gewerkschaftlicher Sicht müsse die ungerechte Bewertung von Arbeit überwunden sowie bezahlte und unbezahlte Arbeit neu verteilt werden. Gerade in Zeiten stagnierenden Wirtschaftswachstums sei jedoch nicht ein BGE, sondern eine allgemeine Arbeitszeitverkürzung zielführender.

Das BGE würde zwar zu einer Anerkennung unbezahlter (meist von Frauen geleisteter) Arbeit führen, die geschlechtsspezifische Arbeitsteilung könnte dadurch jedoch verfestigt werden. Bedenken äußert Mum auch, wenn es um die gesellschaftliche Durchsetzbarkeit und die hohen Kosten des BGE geht. Da die Finanzierung eines BGE von Steuereinnahmen abhängig sei, würde das BGE seine eigene Basis unterminieren, da durch die Einführung eines BGE auch das aus Erwerbsarbeit generierte Steueraufkommen vermindert werden würde.

Zudem befürchtet Mum durch die Einführung eines BGE eine gesellschaftliche Spaltung zwischen jenen, die mit den Leistungen des BGE auskommen, und jenen, die zusätzliche Erwerbsarbeit leisten und mit ihren Steuerleistungen das System finanzieren. Aus diesen Gründen sei es sinnvoller, das derzeitige Sozialsystem zu reformieren. In diesem Zusammenhang fordert Mum insbesondere die Neuverteilung und -bewertung von Arbeit, eine Arbeitszeitverkürzung sowie höhere Einstiegsgehälter bei jungen ArbeitnehmerInnen.

Überschneidungspunkte und Interessensgegensätze

Im Anschluss an diesen eher kritischen Befund zeigt Werner Rätz von ATTAC Deutschland die Überschneidungspunkte zwischen Gewerkschaften und BGE-AktivistInnen auf. Als langjähriger Verfechter des BGE schlägt Rätz eine Grundversorgung von Energie sowie gesellschaftliche Infrastrukturen vor, die als Teil eines BGE gesehen werden könnten. Diesen Forderungen kann sich auch Mum anschließen. Für Grundbedürfnisse, wie eine Energiegrundversorgung, benötige es keinen Markt. Märkte brauche es nur dort, wo sich Bedürfnisse unterscheiden, so Mum. Wenn es um die Sicherstellung einer Daseinsvorsorge kombiniert mit Sachleistungen gehe, könnten Gewerkschaften durchaus mitgehen.

Rätz zeigt jedoch auch die Widersprüche der Interessenslagen auf. Ein BGE würde es den ArbeitnehmerInnen ermöglichen, „nein“ zu Zumutungen zu sagen, worin sich der emanzipatorische Gehalt des BGE widerspriegelt. Dadurch würde sich auch die Rolle der Gewerkschaften verändern, da gegenüber kollektivvertraglichen Lohnverhandlungen die individuelle Verhandlungsmacht von ArbeitnehmerInnen gestärkt werden würde.

Abschließend fordert Rätz, dass soziale Sicherung als wirtschaftsbürgerliches Grundrecht gelten müsse und nicht vom Erwerbsarbeitsverhältnis abhängig sein dürfe. Eine Gesellschaft sollte nicht darauf aufgebaut sein, dass Menschen gezwungen sind, ihre eigene Arbeitskraft verkaufen zu müssen.
Friedel Hans hat die Veranstaltung zur Gänze aufgenommen, und sie auf YouTube verfügbar gemacht. Danke dafür!

GEWERKSCHAFTEN UND BEDINGUNGSLOSES GRUNDEINKOMMEN – EIN WIDERSPRUCH?

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Nach oben scrollen